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Schnellerfassung

299.1.085 / V2

2 Grundlagen und Anforderungen

2.1 Flüssigkeitskategorien

Gemäss SVGW W3/E1:2013 werden die verschiedenen Flüssigkeiten je nach Art ihrer Belastung in 5 Kategorien eingeteilt:

Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt einer Trinkwasserinstallation entnommen wird und den Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung entspricht.

Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschliesslich Wasser aus einer Trinkwasserinstallation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann.

Beispiele: Trinkwasser warm, gekühlt oder mit Fruchtsäften, Suppen, Kaffee, Wasser von gekochten Lebensmitteln usw.

Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit eines oder mehrerer weniger giftiger Stoffe darstellt.

Beispiele: Heizungswasser ohne Additive, Wasser mit Frostschutzmittel, Spülwasser für Geschirr- und Küchengeräte, Spülkastenwasser, zahnärztliche Arbeitsplätze usw.

Die Abgrenzung zwischen Kategorie 3 und Kategorie 4 ist LD50 = 200 mg/kg Körpergewicht gemäss EU-Dokument 93/21 EEC vom 27. April 1993. LD50 bezeichnet die orale Dosis des Giftstoffs, die bei 50 % der Versuchsratten tödlich wirkt.

Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit eines oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogener (krebserregender) Substanzen darstellt.

Beispiele: Wasser mit oberflächenaktiven Stoffen, Wasser mit Desinfektionsmittel, Wasser mit Algeciden, Heizungswasser mit Additiven, Löschzusatzmittel usw.

Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viralen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt.

Beispiele: Regenwasser, Schwimmbeckenwasser, Waschmaschinenwasser, WC-Wasser, Wasser aus Tiertränken usw.

2.2 Ursachen des Rückfliessens

Rückfliessen kann drei verschiedene Ursachen haben:

  • Rückdrücken durch Gegendruck

    Entsteht durch erhöhten Druck in Verbraucheranlagen, wie z. B. durch Wassererwärmung in geschlossenen Behältern oder Gegendruck von Pumpen.

    Beispiel: Ein geschlossener Kühlkreislauf mit Pumpe ist ans Trinkwassernetz angeschlossen. Bei unzureichender Absicherung wird durch den erhöhten Druck im Kühlkreislauf die Kühlflüssigkeit ins Trinkwassernetz zurückgedrückt.

  • Rücksaugen durch Unterdruck

    Entsteht durch Druckverlust im öffentlichen Versorgungsnetz, wie z. B. bei Leitungsbruch, bei grossen Wasserentnahmen im Brandfall oder bei Bezug vom Hydranten.

    Beispiel: Durch einen Leitungsbruch entsteht ein Unterdruck im öffentlichen Versorgungsnetz. Bei unzureichender Absicherung werden verunreinigte Flüssigkeiten, z. B. aus der Landwirtschaft, in das Versorgungsnetz zurückgesaugt.

  • Rückfliessen durch Höhenunterschied

    Entsteht, wenn die Verbraucheranlage höher liegt als der Versorgungsanschluss.

    Beispiel: Das Schwimmbecken liegt über dem Versorgungsnetz und dem Hausanschluss. Bei unzureichender Absicherung kann Schwimmbadwasser, angetrieben durch den Höhenunterschied, in das öffentliche Versorgungsnetz oder in die Hausinstallation fliessen. Im dargestellten Fall verstärkt anfängliches Rücksaugen das Rückfliessen in die Hausinstallation.

2.3 Richtlinien und SVGW-Dokumente

Grundlegende Vorgaben für die Sicherungsmassnahmen zum Schutz vor dem Rückfliessen von Nichttrinkwasser aus Hausinstallationen in das Trinkwasserversorgungsnetz sind in der Ergänzung 1 «Rückflussverhinderung in Sanitäranlagen» zu SVGW-Richtlinie W3 zu finden (nachfolgend SVGW W3/E1).

Als Ergänzung hierzu kann die Norm EN 1717 «Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen» herangezogen werden, die an einzelnen Stellen etwas detailliertere Ausführungen enthält.

Für besondere Bereiche hat der SVGW diverse Merkblätter veröffentlicht. Für die Rückflussverhinderung sind insbesondere die folgenden Merkblätter von Bedeutung:

  • SVGW-Merkblatt 10030 «Rückflussverhinderung in Betrieben der Landwirtschaft und des produzierenden Gartenbaus»

  • SVGW-Merkblatt 10009 «Rückflussverhinderung bei Schwimmbad- und Schwimmteichanlagen»

  • SVGW-Merkblatt 10032 «Rückflussverhinderung bei WC- oder Bidet-Duschbrausen»

  • SVGW-Merkblatt 10026 «Rückflussverhinderung bei Membranfiltration»