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6 Schallschutzmassnahmen

6.1 Bauliche Massnahmen

Die erste wichtige, primäre Massnahme für einen optimalen Schallschutz ist ein bauakustisch günstiger Grundriss. Eine schalltechnisch optimale Grundrissgestaltung ist am effektivsten zu erreichen durch:

  • Anordnen der Nasszellen übereinander, bzw. in angrenzenden Räumen.

  • Zentral angeordnete Installationsschächte im Bereich der Nasszellen.

  • Vermeidung von Installationen angrenzend an Schlafräume/Aufenthaltsräume.

  • Trennen von Nasszellen und lärmempfindlichen Räumen durch Trennwände mit ausreichendem Luftschalldämmwert.

  • usw.

6.1.1 Schutzbedürftige Räume

Räume einer fremden Wohneinheit müssen gemäss SIA 181 von Geräuschen aus Sanitäreinrichtungen geschützt werden. Die zu schützenden Räume der fremden Wohneinheit grenzen horizontal direkt an den Sanitärraum, oder befinden sich vertikal oder diagonal unter ihm. Je nach Funktion und Lärmempfindlichkeit des schutzbedürftigen Raumes gelten unterschiedliche Anforderungen an den Schallschutz.

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Innerhalb der gleichen Wohneinheit gelten keine Schallschutzanforderungen.

Beim Schutz von Geräuschen aus Sanitäreinrichtungen müssen sowohl Benutzungsgeräuschen als auch Funktionsgeräuschen berücksichtigt werden. Für die beiden Geräuscharten gelten unterschiedliche Anforderungswerte.

Die Werte in der nachfolgenden Grafik gelten bei Funktionsgeräuschen und Benutzungsgeräuschen. Bei Benutzungsgeräuschen gelten jeweils um 5 dB höhere Werte. (👉 Mindestanforderungen LH an den Schutz gegen Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude nach SIA 181)

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Anforderungswerte für Funktions- und Benutzungsgeräusche in schutzbedürftigen Räumen

Als besonders vorteilhaft für den Schallschutz angrenzender Räume haben sich leichte Vorwandinstallationen vor massiven Wänden erwiesen. Durch Dämmung der Vorwand gegen Boden und Decke ist ein zusätzlicher Schallschutz gewährleistet.

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Um den Schallschutzanforderungen zu genügen, empfiehlt Nussbaum Installationswände, die an eine fremde Wohneinheit grenzen, als Vorwand vor einer Massivwand und nicht als Trennwand auszuführen.

6.2 Schallschutz in der Sanitärtechnik

Neben baulichen Massnahmen (schalltechnisch optimale Grundrissgestaltung) ist bei der Sanitärinstallation darauf zu achten, dass die Einleitung des Körperschalls in das Bauwerk auf zulässige Werte reduziert wird.

Folgende Prinzipien sind grundlegend, um einen ausreichenden Schallschutz sicherzustellen:

  • Armaturen und Sanitärapparaten mit Schalldämmung montieren, um eine Körperschallentkopplung sicherzustellen.

  • Durch optimale Leitungsverlegung und Befestigung den Luftschall reduzieren.

  • Rohrschellen mit Dämmung verwenden.

  • Bei Fallleitungen Elektromuffen einsetzen und grosse Umlenkungen vermeiden.

  • Installationen in Schächte verlegen, um durch Dämmung oder Ausflockung den Luftschall abzukapseln.

  • Entsorgungsleitungen in Beton verlegen und Schallschutzrohre verwenden.

  • Rohre durchgehend nach Vorschrift dämmen, starre Kontakte bei Aussparungen vermeiden.