Themenwelt - Schallschutz
5.1 Schallschutz Grundsätze
Gemäss SIA 181 gelten folgende Grundsätze für die Anforderungen beim Schallschutz:
-
Die Anforderungen gelten dauerhaft und ohne Toleranzen.
-
Die Anforderungen gelten für den nutzungsbereiten Zustand des Gebäudes.
-
Massgebend für die Beurteilung sind, die am Bau messtechnisch ermittelten, ganzzahligen Werte.
5.2 Anforderungen SIA 181
5.2.1 Anforderungsstufen
Die Anforderungen an den Schallschutz sind abhängig von dem Grad der Lärmbelastung und der Lärmempfindlichkeit der Raumnutzung. Die Einstufung erfolgt anhand der Beschreibungen in der Tabelle zur Einstufung der Lärmempfindlichkeit (👉 Einstufung der Lärmempfindlichkeit nach der immissionsseitigen Raumart und Nutzung (Empfangsraum) nach SIA 181), in der Tabelle mit Beispielen der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten (👉 Beispiele der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten nach SIA 181) sowie in den Tabellen zu den jeweiligen Mindestanforderungen und Lärmbelastungen.
Mindestanforderungen |
Die Mindestanforderungen gewährleisten bei üblicher Nutzung einen Schallschutz zur Verhinderung erheblicher Störungen. Die Mindestanforderungen haben einen gesetzlichen Charakter und gelten immer. Sie können auch nicht ausbedungen werden. |
Erhöhte Anforderungen |
Die erhöhten Anforderungen bieten gegenüber den Mindestanforderungen einen besseren Schallschutz. Sie gelten bei Neubauten von Einfamilienhäusern, Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern sowie von Wohnungen, die als Stockwerkeigentum begründet werden. Erhöhte Anforderungen müssen schriftlich klar definiert und im Werkvertrag vereinbart werden. Die Anforderungen der SIA 181 sind Bestandteil des Werkvertrags. |
Spezielle Anforderungen |
Bei höheren Ruheansprüchen oder bei besonderen Nutzungen können spezielle Anforderungen festgelegt werden, auch für einzelne Räume oder Lärmarten. |
5.2.2 Lärmempfindlichkeit (Empfangsraum)
Die Einstufung der Lärmempfindlichkeit erfolgt durch sinngemässe Interpretation der Beschreibungen und Beispiele in der nachfolgenden Tabelle.
Lärmempfindlichkeit (Empfangsraum) |
Raumart, Raumnutzung (immissionsseitig) |
---|---|
Keine |
Verkehrs- und Funktionsflächen, nur gelegentlich genutzte Räume oder Räume mit erheblichem Betriebslärm. Beispiele: Abstellraum, Lager- und Kellerraum, Haustechnik (Heizungs- und Lüftungsraum), Hobbyraum, Einstellhalle, Treppenhaus, Laubengang usw. |
Gering |
Räume für vorwiegend manuelle Tätigkeit. Räume, die von vielen Personen oder nur kurzzeitig benutzt werden. Beispiele: Werkstatt, Handarbeitsraum, Kantine, Restaurant, Küche ohne Wohnanteil, Bad, Dusche, WC, Verkaufsraum, wohnungsinterner Korridor, Warteraum usw. |
Mittel |
Räume für Wohnen, Schlafen und für geistige Arbeiten. Beispiele: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Studio, Schulzimmer, Musikübungsraum, Wohnküche, Büroraum, Empfangsraum, Hotelzimmer usw. |
Hoch |
Räume für Benutzer mit besonders hohem Ruhebedürfnis. Beispiele: Spezielle Ruheräume in Spitälern und Sanatorien, spezielle Therapieräume mit hohem Ruhebedarf, Lese- und Studierzimmer usw. |
Einstufung der Lärmempfindlichkeit nach der immissionsseitigen Raumart und Nutzung (Empfangsraum) nach SIA 181
5.3 Ermittlung der Anforderungen
5.3.1 Luftschallschutz gegenüber internen Lärmquellen
Die Einstufung der Lärmempfindlichkeit erfolgt gemäss der Tabelle zur Einstufung der Lärmempfindlichkeit (👉 Einstufung der Lärmempfindlichkeit nach der immissionsseitigen Raumart und Nutzung (Empfangsraum) nach SIA 181). Der Grad der Lärmbelastung wird durch sinngemässe Interpretation der Beispiele in der nachfolgenden Tabelle eingestuft.
Lärmbelastung (Senderaum) |
Klein |
Mässig |
Stark |
Sehr stark |
---|---|---|---|---|
Nutzung |
Geräuscharm |
Normal |
Lärmig |
Lärmintensiv |
Beispiele für emissionsseitige Raumart und Nutzung (Senderaum) |
Lese-, Warteraum, Lager-, Kellerraum, Archiv |
Wohn-, Schlafraum, Küche, Bad, Dusche, WC, Korridor, Aufzugsschacht, Aufzugsmaschinenraum, Treppenhaus, Wintergarten, Einstellhalle, Büroraum, Sitzungszimmer, Labor, Verkaufsraum ohne Beschallung |
Saal, Schulzimmer, Kinderkrippe, Kindergarten, Technikraum, Restaurant ohne Beschallung, Verkaufsraum mit Beschallung und dazugehörende Erschliessungsräume, Einstellhalle mit gewerblicher Nutzung |
Gewerbebetrieb, Werkstatt, Musikübungsraum, Turnhalle, Restaurant mit Beschallung und dazugehörende Erschliessungsräume |
Lärmempfindlichkeit (Empfangsraum) |
Anforderungswert Di |
|||
Gering |
42Â dB |
47Â dB |
52Â dB |
57Â dB |
Mittel |
47Â dB |
52Â dB |
57Â dB |
62Â dB |
Hoch |
52Â dB |
57Â dB |
62Â dB |
67Â dB |
Mindestanforderungen Di an den Luftschallschutz gegenüber internen Lärmquellen nach SIA 181
Für die erhöhten Anforderungen gelten die um 4 dB erhöhten Werte gegenüber den Werten in der o.g. Tabelle.
Das resultierende, spektral angepasste, bewertete Bau-Schalldämm-Mass der Aussenbauteile darf höchstens um 5 dB kleiner sein als der Anforderungswert Di.
(R'w + C)res ≥ Di − 5 dB
5.3.2 Schallschutz gegenüber Geräuschen von gebäudetechnischen Anlagen und festen Einrichtungen
5.3.2.1 Geräuscharten
Geräusche haustechnischer Anlagen werden gemäss SIA 181, Ziffer 3.4.2 wie folgt unterschieden:
-
Einzelgeräusche: Geräusche mit einer Dauer von maximal 3 Minuten und einer geringen Häufigkeit des Auftretens.
-
Dauergeräusche: Geräusche mit einer Dauer von mehr als 3 Minuten oder einer sehr grossen Häufigkeit des Auftretens.
-
Funktionsgeräusche: Geräusche gebäudetechnischer Anlagen und fester Einrichtungen, deren Intensität und zeitlicher Ablauf weitgehend unabhängig vom Benutzer ist.
-
Benutzungsgeräusche: Geräusch gebäudetechnischer Anlagen und fester Einrichtungen, dessen Intensität und zeitlicher Ablauf weitgehend abhängig vom Benutzer ist.
Beispiele dieser Geräuscharten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Bei nicht genannten Geräuschquellen ist die Zuordnung sinngemäss vorzunehmen.
Funktionsgeräusche |
Benutzungsgeräusche |
|
---|---|---|
Einzelgeräusche |
Nachweis mit Originalgeräusch:
|
Nachweis mit Originalgeräusch:
|
Nachweis mit Empa-Pendelfallhammer:
|
||
Dauergeräusche |
Nachweis mit Originalgeräusch:
|
Nachweis mit Originalgeräusch:
|
Beispiele der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten nach SIA 181
5.3.2.2 Mindestanforderungen an den Schutz gegenüber Geräuschen haustechnischer Anlagen
Die Einstufung der Lärmempfindlichkeit erfolgt gemäss der Tabelle zur Einstufung der Lärmempfindlichkeit (👉 Einstufung der Lärmempfindlichkeit nach der immissionsseitigen Raumart und Nutzung (Empfangsraum) nach SIA 181). Die Geräuscharten sind der Tabelle mit Beispielen der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten (👉 Beispiele der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten nach SIA 181) zu entnehmen.
Emissionsseitige Geräuschart (Senderaum) |
Einzelgeräusche |
Dauergeräusche |
|
---|---|---|---|
Funktionsgeräusche |
Benutzungsgeräusche |
Funktions- und Benutzungsgeräusche |
|
Lärmempfindlichkeit |
Anforderungswerte LH |
||
Gering |
38Â dB |
43Â dB |
33Â dB |
Mittel |
33Â dB |
38Â dB |
28Â dB |
Hoch |
28Â dB |
33Â dB |
25Â dB |
Mindestanforderungen LH an den Schutz gegen Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude nach SIA 181
Für die erhöhten Anforderungen gelten die um 4 dB verringerten Werte gegenüber den Werten in der o.g. Tabelle. Dabei gilt 25 dB als Kleinstwert (SIA 181, Ziffer 3.4.3).
5.3.3 Projektierungswerte für Luftschall- und Körperschallschutz
1 |
Direkte Schallübertragung |
2 |
Flankenübertragung |
Ditot ist der Gesamtwert für den Luftschallschutz gegenüber internen Lärmquellen und somit ein Mass für den Schallschutz. Je höher dieser Wert ist, desto besserer Schallschutz ist gewährleistet.
Die Anforderung an den Luftschallschutz ist erfüllt, wenn Di,tot grösser oder gleich dem Anforderungswert Di ist.
Di,tot ≥ Di
1 |
Direkte Schallübertragung |
2 |
Flankenübertragung |
LH, tot ist Summe der Kennwerte, die in der jeweiligen Anforderung an den Trittschallschutz zu berücksichtigen sind.
Die Anforderung an den Schallschutz ist erfüllt, wenn der Projektierungswert für den Gesamtwert LH, tot den Anforderungswert LH nicht überschreitet. Je tiefer der Wert LH, tot, desto besser der Schallschutz.
Ltot ≤ LH