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Schnellerfassung

261.0.052 / V6

5 Grundlagen und Anforderungen

5.1 Schallschutz Grundsätze

Gemäss SIA 181 gelten folgende Grundsätze für die Anforderungen beim Schallschutz:

  • Die Anforderungen gelten dauerhaft und ohne Toleranzen.

  • Die Anforderungen gelten für den nutzungsbereiten Zustand des Gebäudes.

  • Massgebend für die Beurteilung sind, die am Bau messtechnisch ermittelten, ganzzahligen Werte.

5.2 Anforderungen SIA 181

5.2.1 Anforderungsstufen

Die Anforderungen an den Schallschutz sind abhängig von dem Grad der Lärmbelastung und der Lärmempfindlichkeit der Raumnutzung. Die Einstufung erfolgt anhand der Beschreibungen in der Tabelle zur Einstufung der Lärmempfindlichkeit (👉 Einstufung der Lärmempfindlichkeit nach der immissionsseitigen Raumart und Nutzung (Empfangsraum) nach SIA 181), in der Tabelle mit Beispielen der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten (👉 Beispiele der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten nach SIA 181) sowie in den Tabellen zu den jeweiligen Mindestanforderungen und Lärmbelastungen.

Mindestanforderungen

Die Mindestanforderungen gewährleisten bei üblicher Nutzung einen Schallschutz zur Verhinderung erheblicher Störungen.

Die Mindestanforderungen haben einen gesetzlichen Charakter und gelten immer. Sie können auch nicht ausbedungen werden.

Erhöhte Anforderungen

Die erhöhten Anforderungen bieten gegenüber den Mindestanforderungen einen besseren Schallschutz.

Sie gelten bei Neubauten von Einfamilienhäusern, Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern sowie von Wohnungen, die als Stockwerkeigentum begründet werden.

Erhöhte Anforderungen müssen schriftlich klar definiert und im Werkvertrag vereinbart werden. Die Anforderungen der SIA 181 sind Bestandteil des Werkvertrags.

Spezielle Anforderungen

Bei höheren Ruheansprüchen oder bei besonderen Nutzungen können spezielle Anforderungen festgelegt werden, auch für einzelne Räume oder Lärmarten.

5.2.2 Lärmempfindlichkeit (Empfangsraum)

Die Einstufung der Lärmempfindlichkeit erfolgt durch sinngemässe Interpretation der Beschreibungen und Beispiele in der nachfolgenden Tabelle.

Lärmempfindlichkeit (Empfangsraum)

Raumart, Raumnutzung (immissionsseitig)

Keine

Verkehrs- und Funktionsflächen, nur gelegentlich genutzte Räume oder Räume mit erheblichem Betriebslärm.

Beispiele:

Abstellraum, Lager- und Kellerraum, Haustechnik (Heizungs- und Lüftungsraum), Hobbyraum, Einstellhalle, Treppenhaus, Laubengang usw.

Gering

Räume für vorwiegend manuelle Tätigkeit. Räume, die von vielen Personen oder nur kurzzeitig benutzt werden.

Beispiele:

Werkstatt, Handarbeitsraum, Kantine, Restaurant, Küche ohne Wohnanteil, Bad, Dusche, WC, Verkaufsraum, wohnungsinterner Korridor, Warteraum usw.

Mittel

Räume für Wohnen, Schlafen und für geistige Arbeiten.

Beispiele:

Wohnzimmer, Schlafzimmer, Studio, Schulzimmer, Musikübungsraum, Wohnküche, Büroraum, Empfangsraum, Hotelzimmer usw.

Hoch

Räume für Benutzer mit besonders hohem Ruhebedürfnis.

Beispiele:

Spezielle Ruheräume in Spitälern und Sanatorien, spezielle Therapieräume mit hohem Ruhebedarf, Lese- und Studierzimmer usw.

Einstufung der Lärmempfindlichkeit nach der immissionsseitigen Raumart und Nutzung (Empfangsraum) nach SIA 181

5.3 Ermittlung der Anforderungen

5.3.1 Luftschallschutz gegenüber internen Lärmquellen

Die Einstufung der Lärmempfindlichkeit erfolgt gemäss der Tabelle zur Einstufung der Lärmempfindlichkeit (👉 Einstufung der Lärmempfindlichkeit nach der immissionsseitigen Raumart und Nutzung (Empfangsraum) nach SIA 181). Der Grad der Lärmbelastung wird durch sinngemässe Interpretation der Beispiele in der nachfolgenden Tabelle eingestuft.

Lärmbelastung (Senderaum)

Klein

Mässig

Stark

Sehr stark

Nutzung

Geräuscharm

Normal

Lärmig

Lärmintensiv

Beispiele für emissionsseitige Raumart und Nutzung (Senderaum)

Lese-, Warteraum, Lager-, Kellerraum, Archiv

Wohn-, Schlafraum, Küche, Bad, Dusche, WC, Korridor, Aufzugsschacht, Aufzugsmaschinenraum, Treppenhaus, Wintergarten, Einstellhalle, Büroraum, Sitzungszimmer, Labor, Verkaufsraum ohne Beschallung

Saal, Schulzimmer, Kinderkrippe, Kindergarten, Technikraum, Restaurant ohne Beschallung, Verkaufsraum mit Beschallung und dazugehörende Erschliessungsräume, Einstellhalle mit gewerblicher Nutzung

Gewerbebetrieb, Werkstatt, Musikübungsraum, Turnhalle, Restaurant mit Beschallung und dazugehörende Erschliessungsräume

Lärmempfindlichkeit (Empfangsraum)

Anforderungswert Di

Gering

42 dB

47 dB

52 dB

57 dB

Mittel

47 dB

52 dB

57 dB

62 dB

Hoch

52 dB

57 dB

62 dB

67 dB

Mindestanforderungen Di an den Luftschallschutz gegenüber internen Lärmquellen nach SIA 181

Für die erhöhten Anforderungen gelten die um 4 dB erhöhten Werte gegenüber den Werten in der o.g. Tabelle.

Das resultierende, spektral angepasste, bewertete Bau-Schalldämm-Mass der Aussenbauteile darf höchstens um 5 dB kleiner sein als der Anforderungswert Di.

(R'w + C)res ≥  Di − 5 dB

5.3.2 Schallschutz gegenüber Geräuschen von gebäudetechnischen Anlagen und festen Einrichtungen

5.3.2.1 Geräuscharten

Geräusche haustechnischer Anlagen werden gemäss SIA 181, Ziffer 3.4.2 wie folgt unterschieden:

  • Einzelgeräusche: Geräusche mit einer Dauer von maximal 3 Minuten und einer geringen Häufigkeit des Auftretens.

  • Dauergeräusche: Geräusche mit einer Dauer von mehr als 3 Minuten oder einer sehr grossen Häufigkeit des Auftretens.

  • Funktionsgeräusche: Geräusche gebäudetechnischer Anlagen und fester Einrichtungen, deren Intensität und zeitlicher Ablauf weitgehend unabhängig vom Benutzer ist.

  • Benutzungsgeräusche: Geräusch gebäudetechnischer Anlagen und fester Einrichtungen, dessen Intensität und zeitlicher Ablauf weitgehend abhängig vom Benutzer ist.

Beispiele dieser Geräuscharten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Bei nicht genannten Geräuschquellen ist die Zuordnung sinngemäss vorzunehmen.

Funktionsgeräusche

Benutzungsgeräusche

Einzelgeräusche

Nachweis mit Originalgeräusch:

  • Waschtisch, Spülbecken und Badewanne füllen bzw. auslaufen lassen

  • WC spülen inklusive Spülvorgang auslösen

  • Betriebsgeräusche von Wasser- und Abwasserinstallationen

  • An-, Um-, Abstellen von Ventilen und sonstigen Armaturen

  • Aufzugsanlagen

  • Geräusche automatisch betätigter Garagentore, automatische Türschliesser und Storenanlagen

  • Schaltgeräusche elektrischer Anlagen

Nachweis mit Originalgeräusch:

  • Manuelles Betätigen von Duschtrennwänden, Garagentoren, Storen und Rollladen, Hauseingangs- und Abschlusstüren, Schiebetüren und -fenstern

Nachweis mit Empa-Pendelfallhammer:

  • Nutzung von Badewanne, Duschtasse und bodenebene Duschfläche, WC, Waschtisch, Waschtischkombination, Bidet, Spülbecken, Arbeitsfläche in Küche, Schrank, Unter- und Oberbau, Spiegelschrank

Dauergeräusche

Nachweis mit Originalgeräusch:

  • Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlage, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlanlage, Ventilator, Heizung, Kompressor, Wärmepumpe, Whirlpool, Dachentwässerung

Nachweis mit Originalgeräusch:

  • Geräusche industrieller oder gewerblicher Einrichtungen mit manueller Betätigung

Beispiele der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten nach SIA 181

5.3.2.2 Mindestanforderungen an den Schutz gegenüber Geräuschen haustechnischer Anlagen

Die Einstufung der Lärmempfindlichkeit erfolgt gemäss der Tabelle zur Einstufung der Lärmempfindlichkeit (👉 Einstufung der Lärmempfindlichkeit nach der immissionsseitigen Raumart und Nutzung (Empfangsraum) nach SIA 181). Die Geräuscharten sind der Tabelle mit Beispielen der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten (👉 Beispiele der Zuordnung von Geräuschen zu Geräuscharten nach SIA 181) zu entnehmen.

Emissionsseitige Geräuschart (Senderaum)

Einzelgeräusche

Dauergeräusche

Funktionsgeräusche

Benutzungsgeräusche

Funktions- und Benutzungsgeräusche

Lärmempfindlichkeit

Anforderungswerte LH

Gering

38 dB

43 dB

33 dB

Mittel

33 dB

38 dB

28 dB

Hoch

28 dB

33 dB

25 dB

Mindestanforderungen LH an den Schutz gegen Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude nach SIA 181

Für die erhöhten Anforderungen gelten die um 4 dB verringerten Werte gegenüber den Werten in der o.g. Tabelle. Dabei gilt 25 dB als Kleinstwert (SIA 181, Ziffer 3.4.3).

5.3.3 Projektierungswerte für Luftschall- und Körperschallschutz

 img
Ausbreitung von Luftschall

1

Direkte Schallübertragung

2

Flankenübertragung

Ditot ist der Gesamtwert für den Luftschallschutz gegenüber internen Lärmquellen und somit ein Mass für den Schallschutz. Je höher dieser Wert ist, desto besserer Schallschutz ist gewährleistet.

Die Anforderung an den Luftschallschutz ist erfüllt, wenn Di,tot grösser oder gleich dem Anforderungswert Di ist.

Di,tot ≥ Di

 img
Ausbreitung von Körperschall/Trittschall

1

Direkte Schallübertragung

2

Flankenübertragung

LH, tot ist Summe der Kennwerte, die in der jeweiligen Anforderung an den Trittschallschutz zu berücksichtigen sind.

Die Anforderung an den Schallschutz ist erfüllt, wenn der Projektierungswert für den Gesamtwert LH, tot den Anforderungswert LH nicht überschreitet. Je tiefer der Wert LH, tot, desto besser der Schallschutz.

Ltot ≤  LH