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6 Druckprüfung von Gasinstallationen

Die Druckprüfung und die Dichtheitskontrolle von Gasinstallationen in Gebäuden erfolgen nach der SVGW Richtlinie G1 (Richtlinie für Gasinstallation in Gebäuden (Gasleitsätze)).

6.1 Sicherheitshinweise

Da bei unsachgemässen Gasinstallationen Brand- und Explosionsgefahren drohen, ist besondere Vorsicht geboten:

  • Einhaltung der Richtlinien:

    Für die Erstellung von Gas- und Erdgasinstallationen sind die SVGW-Richtlinien G1 «Richtlinie für die Erdgasinstallation in Gebäuden» und G2 «Richtlinie für Rohrleitungen» zwingend einzuhalten.

  • Meldepflicht und Bewilligung:

    Jede einzelne Optipress-Gaz-Installation – sei es eine Neuinstallation, Erweiterung oder Änderung – muss gemäss SVGW-Richtlinie G1 dem Gasversorger und weiteren zuständigen Stellen vor Beginn der Arbeiten schriftlich angezeigt werden. Mit der Ausführung darf erst nach erteilter Bewilligung begonnen werden.

  • Druckprüfung und Inbetriebnahme:

    Eine Optipress-Gaz-Installation darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sich der zuständige Gasversorger oder eine von diesem beauftragte Kontrollstelle davon überzeugt hat, dass die Installation den Anforderungen der SVGW-Richtlinie G1 entspricht und die Kontrollen erfolgreich durchgeführt wurden. In Kapitel 13 der SVGW-Richtlinie G1 und Kapitel 8 der SVGW-Richtlinie G2 sind die entsprechenden Prüfungen beschrieben.

6.2 Druckprüfung

Die Druckprüfung dient zur Festigkeits- und Dichtheitsprüfung der Gasleitungen. Die Druckprüfung wird vor der Inbetriebnahme der Gasinstallation vorgenommen. Die SVGW Richtlinie G1 spezifiziert nebst der Vorgehensweise, die zulässigen Prüfmedien, den Prüfdruck und die Prüfdauer. Die Druckprüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfdruck innerhalb der Prüfzeit nicht absinkt. Die SVGW Richtlinie G1 enthält zudem Vorgaben zur Suche und Behebung von Leckstellen. Die Druckprüfung muss durch ein Abnahmeprotokoll dokumentiert sein.

6.2.1 Vorgehensweise

Nur Prüfabschnitte von maximal 400 Litern Rohrleitungsvolumen prüfen. Die Prüfparameter hängen von der Gasinstallation ab:

Betriebsdruck

Prüfdruck

Prüfzeit

≤ 100 mbar

3 × Betriebsdruck, ≥ 100 mbar

10 Minuten/50 Liter Rohrleitungsvolumen

100 mbar bis ≤ 5 bar

≥ 2 bar über Betriebsdruck

≥ 120 Minuten

  1. Das Druckmessgerät anschliessen und einschalten.
  2. Den Prüfdruck mit einem Druckanstieg von max. 2 bar/Minute aufbauen.
  3. Den Temperaturausgleich abwarten. Dieser ist erreicht, sobald das Druckmessgerät den Prüfdruck stabil anzeigt. Zusätzliche Wartezeit erhöht die Zuverlässigkeit der Druckprüfung.
  4. Die Prüfzeit starten und kontinuierlich den Druck messen. Es darf kein Druckabfall gemessen werden.
  5. Bei Druckabfall: Eine Sichtkontrolle aller Verbindungen auf Dichtheit durchführen und die markierten Einstecktiefen prüfen. Für das Orten von Undichtheiten den Nussbaum Lecksuchspray 83186 verwenden. Undichte Stellen beheben. Die Druckprüfung von Neuem starten.
  6. Die Luft oder das Inertgas an geeigneter Stelle ablassen.
  7. Das Prüfresultat auf dem Druckprüfprotokoll dokumentieren.

6.3 Dichtheitskontrolle

Die Dichtheitskontrolle erfolgt nach dem Einlassen des Betriebsgases in die Gasinstallation. Sobald das Betriebsgas den Betriebsdruck erreicht hat, werden die Gasleitungen und die angeschlossenen Gasverbrauchsapparate durch Suchen von Leckstellen geprüft. Hierzu können geeignete schaumbildende Mittel eingesetzt werden.