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Schnellerfassung

299.1.050 / V4

2 Regelwerke

2.1 Die VKF

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) für alle Aktivitäten im Bereich der Prävention. Sie wurde im Jahr 1903 gegründet.

Die neuen Brandschutzvorschriften der VKF erfüllen folgende Kriterien:

  • Sie sind stark nutzungsbezogen.

  • Sie sind differenzierter und detaillierter.

  • Sie bieten eine Grundlage für wirtschaftliche Optimierungen.

Dadurch stellen sie aber hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung im Brandschutz und damit auch an die Brandschutzbehörden.

Die Brandschutzvorschriften richten sich an:

  • Gesamtplaner

  • Fachplaner

  • QS-Verantwortliche für Brandschutz

  • Personen, die beim Betrieb oder der Instandhaltung von Bauten und Anlagen tätig sind

  • Nutzer und Eigentümer von Bauten und Anlagen

2.2 Verantwortliche Organe und interkantonale Vereinbarung

Folgende Organe sind für die Brandschutzauflagen und deren Umsetzung zuständig:

  • Die Kantonalen Gebäudeversicherungen KGV regeln den Brandschutz auf kantonaler Ebene.

  • Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF unterstützt die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) bei der Verhinderung von Personen- und Gebäudeschäden. Ausserdem ist die VKF das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für alle Aktivitäten im Bereich Prävention gegen Feuer und Naturgefahren.

  • Die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse IVTH bildet die Grundlage dafür, dass kantonale Bestimmungen, die insbesondere die Anforderungen an die Bauwerke regeln, in allen Kantonen die gleichen sind.

  • Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse IOTH wird für den Vollzug der Vereinbarungen des IVTH eingesetzt. Das Interkantonale Organ besteht aus den von den teilnehmenden Kantonen delegierten Regierungsmitgliedern (Art. 3 Abs. 2 IVTH).

2.3 Normative Vorgaben

Die Regelwerke der VKF zum Brandschutz beinhalten sowohl rechtlich verbindliche Verordnungen als auch Empfehlungen und Lösungsansätze:

  • «Ordner A»: Für alle Kantone rechtlich verbindliche Verordnungen und Vorschriften

  • «Ordner B»: Stand-der-Technik-Unterlagen mit Empfehlungen, Lösungsansätze oder Zusammenfassungen

Rechtlich verbindliche Gesetzgebung und Verordnung

Empfehlungen, Zusammenfassungen, Lösungen

  • Kantonale Feuerpolizeivorschriften mit Vorschriften der Kantonalen Gebäudeversicherung

  • Brandschutznorm (BSN), Ausgabe 2015

  • Brandschutzrichtlinien (BSRL), gültig seit 01.01.2017

  • Genormte Prüfungsbestimmungen

  • Brandschutzerläuterungen, Ausgabe 2017

  • Brandschutzarbeitshilfen, Ausgabe 2017

Verbindliche Gesetzgebung und Empfehlungen

2.3.1 Die Brandschutznorm VKF-BSN

Die Brandschutznorm setzt den Rahmen für den allgemeinen, baulichen, technischen und organisatorischen sowie den damit verbundenen abwehrenden Brandschutz. Sie bestimmt die geltenden Sicherheitsstandards.

2.3.2 Die Brandschutzrichtlinien VKF-BSRL

Die Brandschutzrichtlinien ergänzen mit detaillierten Anforderungen und Massnahmen die in der Brandschutznorm gesetzten Vorgaben.

Feuerwiderstandsprüfungen erfolgen nach den EN-Normen 1363-1 und 1364-1 sowie den Prüfungsbedingungen des VKF.

Alle VKF-Richtlinien und -Normen (Stand 1.1.2017) sind als PDF unter dem Link www.praever.ch abrufbar.

2.4 Geltungsbereich der Brandschutzvorschriften

Quelle: VKF-1-15 BSN – Art. 2

  • Die Brandschutzvorschriften gelten für neu zu errichtende Bauten und Anlagen sowie für solche Fahrnisbauten sinngemäss.

  • Bestehende Bauten und Anlagen sind unter folgenden Bedingungen verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften anzupassen:

    • Wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden.

    • Wenn die Gefahr für Personen besonders gross ist.