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Schnellerfassung

299.1.050 / V4

1 Einleitung

Brandschutzmassnahmen dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten durch die Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Sie beinhalten alle Massnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes entgegen wirken.

Für alle Gebäude bestehen je nach Bauart und Zweckbestimmung unterschiedliche Brandschutzbedingungen. Die verwendeten Baustoffe und Bauteile müssen den Brandschutzanforderungen genügen.

Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar. Sie sind in der Brandschutznorm VKF, Version 2015 festgelegt und seit dem 01.01.2015 in allen Schweizer Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein gültig. Sie richten sich an Eigentümer und Nutzer von Bauten sowie an alle Personen, die beim Bau, der Planung oder dem Betrieb tätig sind.

Für die Auflagen und deren Umsetzung sind die Kantone zuständig.

1.1 Nussbaum und das Thema Brandschutz

Für die R. Nussbaum AG hat die ständige Verbesserung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen einen hohen Stellenwert.

Sanitärräume wie WC, Bad oder Dusche weisen von sich aus eine niedrige Brandlast auf. In Wandsystemen verlegte Sanitärleitungen sind grundsätzlich mit Wasser gefüllt oder werden bei Betrieb mit Wasser gespült und weisen keine Zündquellen auf. Dennoch obliegen die Nasszelle und die darin verbauten Komponenten den Brandschutzrichtlinien, Gesetzen und Normen.

Dieses Dokument soll dabei helfen, die neuen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zu verstehen und gemäss den folgenden Anforderungen anwenden zu können:

  • Anforderungen an Fachplaner:

    • Gute Kenntnisse der Brandschutzvorschriften, der Normen und des Stands der Technik im jeweiligen Fachgebiet für die Fachplanung und die Fachbauleitung.

  • Anforderungen an Errichter:

    • Kenntnisse der Brandschutzvorschriften, der Normen und des Stands der Technik im jeweiligen Fachgebiet für die Ausführung.

    • Für die Erstellung von Einrichtungen des technischen Brandschutzes, z. B. für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprinkleranlagen (SPA ) ist eine VKF-Anerkennung als Fachfirma erforderlich.