Top
Schnellerfassung

299.1.056 / V6

5 Druckprüfung von Flüssiggasinstallationen

Bei Flüssiggasanlagen ist der Lieferant der Anlage als Versorger zuständig. Die Prüfung erfolgt gemäss den SVGW-Leitsätzen L1 und den zutreffenden EKAS-Richtlinien.