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Schnellerfassung

299.0.869 / V9

10 Anhang

10.1 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Sie beträgt aber mindestens zwei Jahre nach Kauf und Gefahrübergang des Presswerkzeugs.

Den Kaufbeleg für den Fall einer Reparatur im Gewährleistungszeitraum aufbewahren. Wenn der Mangel auf einen nicht sach- und fachgerechten Gebrauch des Presswerkzeugs zurückzuführen ist, oder eine bestimmungsgemässe Abnutzung von Verschleissteilen vorliegt, sind Ansprüche auf Gewährleistung ausgeschlossen.

10.2 Nussbaum Gewährleistung

Voraussetzung für unsere umfassende Systemgewährleistung gemäss unserer Gewährleistungsvereinbarung mit dem Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband (suissetec) sowie für die Systemsicherheit ist die ausschliessliche Verwendung von Nussbaum Systemkomponenten. Diese sind mit dem jeweiligen Systemnamen, «RN» oder «NUSSBAUM» gekennzeichnet. Bei einer Verwendung von Fremdprodukten anderer Hersteller (Mischinstallationen) erlischt die Systemgewährleistung gemäss unserer Gewährleistungsvereinbarung.

Für die vollumfängliche Systemgewährleistung auf Pressverbindungen sind somit zwingend Nussbaum Pressbacken bzw. Pressringe zu verwenden.

Nussbaum Pressverbindungen sind nur mit Nussbaum Presswerkzeugen und Pressbacken/-ringen von uns geprüft. Der Einsatz von Fremd-Presswerkzeugen wird somit nicht empfohlen, ist aber unter gewissen Voraussetzungen technisch möglich:

  • Die Backenaufnahme muss für die Aufnahme von Nussbaum Pressbacken geeignet sein.

  • Das Presswerkzeug muss genügend Presskraft (32 kN) erzeugen, um eine vollständige Verpressung zu gewährleisten.

  • Die Presskraft darf aber nicht zu hoch sein, da sonst die Backen beschädigt werden oder gar brechen könnten.

Die Eignung von Fremd-Presswerkzeugen muss vom jeweiligen Hersteller bestätigt werden. Von der R. Nussbaum AG wird in keinem Fall eine Gewährleistung für die korrekte Funktion von Fremd-Presswerkzeugen im Zusammenhang mit Nussbaum Produkten übernommen.

10.3 CH-Konformitätserklärung