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Schnellerfassung

299.0.808 / V5

11 Anhang

11.1 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Sie beträgt aber mindestens zwei Jahre nach Kauf und Gefahrübergang des Presswerkzeugs.

Den Kaufbeleg für den Fall einer Reparatur im Gewährleistungszeitraum aufbewahren. Wenn der Mangel auf einen nicht sach- und fachgerechten Gebrauch des Presswerkzeugs zurückzuführen ist, oder eine bestimmungsgemässe Abnutzung von Verschleissteilen vorliegt, sind Ansprüche auf Gewährleistung ausgeschlossen.

11.2 Nussbaum Gewährleistung

Voraussetzung für unsere umfassende Systemgewährleistung sowie für die Systemsicherheit mit den Nussbaum Systemen ist die ausschliessliche Verwendung von mit dem «System-Namen» und/oder «RN» und/oder «NUSSBAUM» gekennzeichneten Systemkomponenten; sogenannte «Misch-Installationen», das heisst Verwendung von Fremdteilen (Komponenten Dritter), sind ausdrücklich von unserer Systemgewährleistung ausgenommen.

11.3 FCC/ISED Erklärung

Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Regeln. Auf einem Aufkleber in der Akku-Aufnahme am Griff sind alle geltenden Prüfnummern aufgeführt.

Der Betrieb unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Dieses Gerät darf keine schädliche Störstrahlung verursachen.

  • Dieses Gerät muss auch bei Störsignalen die zu Betriebsstörungen führen können einwandfrei funktionieren.

Änderungen, die von Nussbaum nicht ausdrücklich gestattet wurden, können die Befugnis des Nutzers, das Werkzeug zu betreiben, aufheben.

Das Presswerkzeug Typ 7 wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät der Klasse A gemäss Teil 15 der FCC-Regeln. Diese Grenzwerte sollen ausreichenden Schutz vor schädlichen Störungen von Installationen in Wohnbereichen bieten. Es erzeugt und nutzt Funkstrahlung und kann diese abstrahlen. Bei unsachgemässer Montage und Nutzung kann es zu Störungen der Funkverbindung kommen.

Nussbaum kann nicht garantieren, dass in bestimmten Installationen keine Störungen auftreten. Sollte dieses Gerät den Rundfunk oder Fernsehempfang stören, was einfach durch Aus- und Einschalten des Geräts feststellbar ist, sind folgende Massnahmen zu ergreifen:

  • Die Antennen für Radio oder Fernseher anders ausrichten oder positionieren.

  • Den Abstand zwischen dem Werkzeug und dem störungsanfälligen Empfänger vergrössern.

  • Rücksprache mit dem Händler oder dem Radio/TV-Fachmann halten.

11.4 CH-Konformitätserklärung