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Schnellerfassung

299.1.085 / V2

6 Spezielle Einsatzbereiche

6.1 Landwirtschaft

Im landwirtschaftlichen Bereich ist das Thema Rückflussverhinderung durch die dort möglichen Verunreinigungen von besonderer Bedeutung. Daher hat der SVGW hierzu das Merkblatt W10030 «Rückflussverhinderung in Betrieben der Landwirtschaft und des produzierenden Gartenbaus» (Ausgabe März 2017) veröffentlicht.

Für verschiedene Bereiche des landwirtschaftlichen Betriebs werden hierin detaillierte Anforderungen festgelegt.

6.1.1 Viehwirtschaft

In der Viehwirtschaft ist insbesondere zwischen zwei Bereichen zu unterscheiden:

  • Stallreinigung, Tiertränken (SVGW-Merkblatt W10030:2017, Kapitel 5.5 und 5.6):

    Hier ist durch tierische Ausscheidungen, Stagnation, andere Verkeimungsquellen und Reinigungsmittel vom maximal möglichen Verschmutzungsgrad auszugehen. Diese Anlagen sind daher ausnahmslos durch einen freien Auslauf in Form einer zentralen Sicherheitstrennstation abzusichern. Diese muss an einem vor Verunreinigungen geschützten und frostsicheren Ort platziert werden.

  • Milchgewinnungs- und Milchlageranlagen, CIP-Reinigung und Melkstand (SVGW-Merkblatt W10030:2017, Kapitel 5.2 und 5.3):

    Da Milchprodukte dem Lebensmittelgesetz unterliegen, müssen diese Anlagen mit sauberem Trinkwasser versorgt werden. Dieses wird u. a. für die Reinigung der Euter und der Melkbecher im Melkstand benötigt bzw. für das AMS (Automatisches Melksystem) und die CIP-Reinigung (Cleaning in Place, Reinigung der Produktionsanlagen und Rohrleitungen im Kreis- oder Durchlaufverfahren). Eine Abtrennung über einen freien Auslauf ist für diese Stellen folglich nicht möglich. Jedoch ist aufgrund der verwendeten Reinigungsmittel und der tierischen Verunreinigungen eine möglichst gute Absicherung notwendig. Das SVGW-Merkblatt W10030 schreibt daher als Kompromisslösung einen Systemtrenner BA vor. Für den Melkstand gilt dies unter der Voraussetzung, dass Verschmutzungsgefahren durch angemessene Handhabung, Reinigung und Kontrolle der Schläuche und Brausen minimiert werden.

    Zusätzliche Sicherungsmassnahmen sind für die Schläuche zur Reinigung der Räume und Anlagen erforderlich. Für die Schläuche zur Reinigung des Technikraums mit Milchgewinnungs-/Milchlageranlagen und CIP-Reinigung wird nach dem Systemtrenner BA mindestens ein Rohrbelüfter HD oder eine Armaturenkombination aus Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter HB benötigt. Die Schläuche zur Reinigung eines Melkstands bzw. Stallbereichs dürfen hingegen nicht an dieselbe Installation angeschlossen werden, sondern müssen, wie oben erläutert, über die zentrale Sicherheitstrennstation versorgt werden.

An Entnahmestellen, die fälschlicherweise für Trinkwasserentnahmestellen gehalten werden könnten, muss ein Hinweis oder Piktogramm «Kein Trinkwasser» angebracht werden.

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Typische Installation im Viehwirtschaftsbetrieb nach SVGW-Merkblatt W10030:2017, Kapitel 5 und 6

1

Zuleitung Trinkwasser, die Versorgungsleitungen für den Wohnbereich zweigen an dieser Stelle separat ab

2

Sicherheitstrennstation AB

3

Viehtränken

4

Schlauchventile für Stallreinigung

5

Schlauchventile für Aussenbereich (Platz- und Maschinenreinigung)

6

Systemtrenner BA

7

Zuleitung Wassererwärmer

8

Warmwasser für Milchgewinnungs- und Milchlageranlage, CIP, AMS oder Euterbrausen

9

Kaltwasser für Milchgewinnungs- und Milchlageranlage, CIP und AMS

6.1.2 Feldwirtschaft und Gartenbau

In der Feldwirtschaft geht es vor allem um das Thema Bewässerung. Für die gängigen Übergänge zum Trinkwassersystem verlangt das SVGW-Merkblatt W10030:2017 folgende Sicherungseinrichtungen:

Einsatzbereich

Absicherung

Trinkwassernachspeisung in Regenwasserbecken

Freier Auslauf AA oder AB

Chemikalien-Zumischgeräte (Dosierpumpen für Herbizide oder Düngemittel)

Systemtrenner BA

Oberirdisch verlegte Bewässerungsanlagen (z. B. Tropfschläuche, Regneranlagen)

Systemtrenner CA

Unterirdisch verlegte Bewässerungsanlagen mit Versenkregner

Systemtrenner BA

Sicherungseinrichtungen nach SVGW-Merkblatt W10030:2017, Kapitel 7

In mehreren Merkblättern des SVGW wird darauf hingewiesen, dass jeder Wasserbezug über Wasserzähler des Versorgungsunternehmens erfolgen muss. Die Versorgung kann z. B. über einen im Schacht montierten Zähler erfolgen, der im Winter entleert werden muss. Alternativ kann an einen Unterflurhydrant oder Oberflurhydrant eine (vorzugsweise mobile) Einheit aus Absperrventil, Wasserzähler, Filter und Systemtrenner angeschlossen werden.

6.1.3 Private Wasserversorgung

Wenn ein Betrieb über eine private Wasserversorgung verfügt, die jedoch keine konstante Versorgung gewährleistet, sind bei der Einspeisung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung besondere Vorgaben zu beachten. Eine Verbindung mit der öffentlichen Wasserversorgung ohne freie Fliesstrecke ist nicht zulässig, es sei denn, es kann garantiert werden, dass die Trinkwasserqualität zu jeder Zeit derjenigen der öffentlichen Wasserversorgung entspricht, und der öffentliche Wasserversorger erteilt seine ausdrückliche Genehmigung.

Für die bedarfsabhängige Einspeisung der öffentlichen Wasserversorgung wird daher in der Regel eine der folgenden drei Varianten mit freiem Auslauf verwendet:

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Trennung der privaten und öffentlichen Wasserversorgung mit einem freien Auslauf AB, Abb. 18 aus Merkblatt 10030:2017, Kapitel 10.3

1

Zuleitung private Wasserversorgung

2

Sicherheitstrennstation AB

3

Zuleitung Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung

Die Einspeisung aus der öffentlichen Versorgung wird über das Schwimmerventil der Sicherheitstrennstation bzw. über eine Niveauregulierung gesteuert. Bei unzureichendem Druck der privaten Versorgung kann auch ein gemeinsamer Vorlagebehälter mit Niveauregulierung für beide Wasserversorgungen verwendet werden.

Zusätzlich müssen Massnahmen zur Stagnationsvermeidung ergriffen werden. Insbesondere muss das Wasser in der Zuleitung auch bei Nichtbenutzung alle 72 Stunden über ein zeitgesteuertes Ventil erneuert werden.

6.2 Schwimmbad

Wegen der möglichen Keimbelastung wird Schwimmbeckenwasser in die Flüssigkeitskategorie 5 eingestuft (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 6.2). Folglich stellt nur ein korrekt ausgeführter freier Auslauf AA oder AB eine ausreichende Sicherungseinrichtung dar. Da in der Praxis häufig unzulässige Installationen anzutreffen sind, hat der SVGW zu diesem Thema das Merkblatt W10009 «Rückflussverhinderung bei Schwimmbad- und Schwimmteichanlagen» (Ausgabe Februar 2016) veröffentlicht. Hierin werden unzulässige und zulässige Installationen detailliert beschrieben.

Eine Absicherung mit einem Systemtrenner BA ist nicht ausreichend. Ebenso unzulässig ist die Nachfüllung von Trinkwasser über ein Schwimmerventil im Skimmerkasten, da derartige Konstruktionen keinen vollwertigen freien Auslauf enthalten. Bei runden Überlaufleitungen besteht die Gefahr, dass sie verstopfen oder fest an eine Schmutzwasserinstallation angeschlossen werden. Bei einer Fehlfunktion und bei starkem Regen kann das Wasser bis zum Beckenrand und damit über das Niveau des Trinkwassereinlaufs steigen.

Das Merkblatt beschreibt für Schwimmbäder mit Skimmerkästen die folgenden zulässigen Möglichkeiten:

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Schwimmbadnachfüllung mit Sicherheitstrennstation AB, Abb. 7 aus Merkblatt 10009:2017, Kapitel 6

1

Zuleitung Trinkwasser

2

Sicherheitstrennstation AB

Bei Schwimmbädern mit Überlaufrinne und Ausgleichsbecken ist zu beachten, dass bei der Gestaltung des freien Auslaufs bestimmte Einschränkungen bestehen. Durch die Chlordämpfe des Ausgleichsbeckens ist kein Sicherheitsüberlauf in den Technikraum möglich und somit auch kein Trinkwassereinlauf ins Ausgleichsbecken. Daher muss ein offener Rohrtrichter mit Klappe ausserhalb des Ausgleichsbeckens installiert werden.

Weitere Hinweise gibt das Merkblatt zur Gestaltung und Installation von Rückspülautomaten und Wärmetauschern, da auch hier die Gefahr besteht, dass Badewasser mit Trinkwasser in Berührung kommt.

6.3 WC-Duschbrausen

In einigen Ländern der Welt ist es gängige Praxis, neben dem WC oder dem Bidet eine absperrbare Duschbrause mit Schlauch zu installieren. Auch in der Schweiz werden z. B. in Hotels zunehmend WC-Duschbrausen installiert und unzureichend mit Rückflussverhinderern und Rohrunterbrechern abgesichert. Daher hat der SVGW das Merkblatt 10032 «Rückflussverhinderung bei WC- oder Bidet-Duschbrausen» (Ausgabe Januar 2019) veröffentlicht.

Hierin wird klargestellt, dass bei WC-Duschbrausen die Gefahr eines Kontakts mit Flüssigkeitskategorie 5 besteht, sodass nur ein freier Auslauf als Sicherungseinrichtungseinrichtung infrage kommt. Empfohlen werden daher zertifizierte Dusch-WC-Anlagen und zertifizierte Bidets mit Stand-Entnahmearmaturen, an die kein Brauseschlauch angeschlossen werden kann. Wenn unbedingt ein Brauseschlauch installiert werden soll, dann ist eine separate Absicherung der Armatur mit einer Sicherheitstrennstation AB zwingend erforderlich.

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Anschluss einer WC-Duschbrause mit Sicherheitstrennstation AB, Abb. 1 aus Merkblatt 10032:2019, Kapitel 3.3

1

Zuleitung Trinkwasser

2

Sicherheitstrennstation AB

6.4 Wasserbezug ab Hydrant für öffentliche Anlässe

Ein spezieller Bereich, in dem sich immer wieder die Frage der korrekten Absicherung stellt, sind öffentliche Feiern wie Stadtfeste, bei denen Wasser von Hydranten bezogen wird. Auch hier ist wegen des unbekannten Verkeimungsgrads vom «Worst Case», d. h. Flüssigkeitskategorie 5 auszugehen. Bei diesen temporären Installationen ist es jedoch – je nach Fall – möglich, durch die Risikominderung Sicherungseinrichtungen für Kategorie 4 oder 2 einzusetzen, sodass die Absicherung mit einem Systemtrenner BA oder einem Rückflussverhinderer EA ausreichend ist. Der Betreiber des Festes muss sich hierzu mit der öffentlichen Verwaltung / dem Wasserversorger absprechen und die Absicherung sicherstellen.

6.5 Rückflussverhinderung in Entwässerungsanlagen

Regen- und Schmutzwasser in Entwässerungsanlagen sind mit Keimen und übertragbaren Krankheitserregern belastet. Aus diesem Grund werden diese Abwässer gemäss der Norm SN EN 1717 und der SVGW-Richtlinie W3/Ergänzung 1 in die höchste Gefährdungsstufe (Flüssigkeitskategorie 5) eingeteilt. Folglich stellt nur ein korrekt ausgeführter freier Auslauf AA oder AB eine ausreichende Sicherungseinrichtung zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch Rückfliessen und Rückdrücken dar. Der SVGW hat zu diesem Thema das Merkblatt W10035 «Rückflussverhinderung in Entwässerungsanlagen» (Ausgabe Januar 2023) veröffentlicht. In diesem Merkblatt werden zulässige Installationen detailliert beschrieben.

In Abwasserreinigungsanlagen (ARA) wird Trinkwasser für die verschiedensten Arbeitsprozesse verwendet. Durch den freien Auslauf Bauart AA (EN 13076) oder Bauart AB (EN 13077) in ein Becken oder in eine Kompaktanlage erfolgt eine physische Trennung zwischen der Trinkwasser- und der Betriebs- oder Abwasserinstallation. Somit besteht zu keinem Zeitpunkt die Gefahr, dass chemische Substanzen oder Krankheitserreger in das Trinkwasser gelangen können.

Die Sicherungseinrichtungen müssen jederzeit den Schutz des Trinkwassers gewährleisten. Sie dürfen nicht mit einer Umgehung ausgestattet sein, die die Sicherungseinrichtung ausser Funktion setzt.

Die Sicherungseinrichtungen müssen in gut belüfteter Umgebung mit sauberer Atmosphäre ausserhalb des direkt abwasserführenden Bereichs installiert sein.

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Rückflussverhinderung in Abwasserreinigungsanlagen, Abb. 5 aus Merkblatt W10035:2023, Kapitel 6

H

Freier Auslauf, ständig ungehindert zur Atmosphäre, H ≥ 2 × ID, min. 20 mm

1

Sicherheitstrennstation AB

2

Füllarmatur mit automatischer Betätigung in Kombination für die Erneuerung des Leitungsinhalts in der Gebäude-Trinkwasserinstallation alle 72 Stunden

3

Behälter

4

Betriebswasserinstallation (Kein Trinkwasser)

Das SVGW-Merkblatt enthält weitere Informationen zum Schutz von Trinkwasser sowie Lösungsansätze und Anwendungsbeispiele.