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Schnellerfassung

261.0.070 / V2

3 Systemgewährleistung

Mit der Bestellung verpflichten sich Besteller und die R. Nussbaum AG zur Einhaltung der Nussbaum Verkaufs- und Lieferbedingungen.

https://www.nussbaum.ch/de/verkaufs-und-lieferbedingungen.html

3.1 Nussbaum Gewährleistung

Voraussetzung für unsere umfassende Systemgewährleistung gemäss unserer Gewährleistungsvereinbarung mit dem Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband (suissetec) sowie für die Systemsicherheit ist die ausschliessliche Verwendung von Nussbaum Systemkomponenten. Diese sind mit dem jeweiligen Systemnamen, «RN» oder «NUSSBAUM» gekennzeichnet. Bei einer Verwendung von Fremdprodukten anderer Hersteller (Mischinstallationen) erlischt die Systemgewährleistung gemäss unserer Gewährleistungsvereinbarung.